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Bundessportgericht ordnet Wiederholung des Spiels gegen VfL Eintracht Hagen an

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Das Bundessportgericht des Deutscher Handballbund hat heute unter Vorsitz von Prof. Dr. Alexander Scheuch das Urteil im Einspruchsverfahren der VfL Eintracht Hagen Handball-Management GmbH gegen die Handball-Bundesliga GmbH verkündet.

Gegenstand des Verfahrens war die Spielwertung der Begegnung der 2. Handball-Bundesliga zwischen dem VfL Eintracht Hagen und dem TuS Ferndorf vom 20. Februar 2026, die offiziell mit 32:32 endete.

Im Rahmen des Verfahrens wurde festgestellt, dass ein Zählfehler beim Kampfgericht vorlag. Konkret wurde ein Treffer für den TuS Ferndorf gewertet, obwohl dieser nachweislich nicht erzielt wurde. Dieser Regelverstoß wurde als spielentscheidend eingestuft. Das Bundessportgericht hat daher die Spielwertung aufgehoben und eine Wiederholung der Partie angeordnet. Der neue Spieltermin wird in Abstimmung zwischen dem VfL Eintracht Hagen und dem TuS Ferndorf zeitnah festgelegt und kommuniziert.

Alexander Finke, Geschäftsführer des TuS Ferndorf, erklärt hierzu: „Mit der heutigen Entscheidung haben wir nun Klarheit und vor allem Planbarkeit hinsichtlich des Spielergebnisses. Das sorgt für die notwendige Ruhe bei allen Beteiligten. Wir haben uns im gesamten Verfahren stets sportlich fair verhalten und gegenüber der Handball-Bundesliga keine eigenen weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet. Auch vor dem Hintergrund, dass wir nach regulärem Spielverlauf ein Tor weniger erzielt haben als Eintracht Hagen. Eine reine Spielstandskorrektur wäre aus unserer Sicht nicht sachgerecht gewesen, da sich insbesondere in den letzten rund 20 Minuten die taktische Ausrichtung beider Mannschaften maßgeblich am angezeigten Spielstand orientiert hat. Insofern ist die Wiederholung des Spiels die sauberste und fairste Lösung im Sinne des sportlichen Wettbewerbs.“

Gleichzeitig weist der TuS Ferndorf darauf hin, dass die Ansetzung eines zusätzlichen Spiels im ohnehin eng getakteten Spielplan eine erhebliche organisatorische und sportliche Herausforderung darstellt. Seit rund einem Jahr ist bei nahezu allen Partien ein dritter Offizieller im Einsatz, um gerade solche Spielwiederholungen zu vermeiden. „Wir verbinden mit diesem Vorgang die konstruktive Erwartung, dass die Abläufe im Zusammenspiel zwischen Schiedsrichtern und Kampfgericht weiter geschärft werden. Eine klare Aufgabenverteilung und konsequente Abstimmung sind elementar für die Integrität des Wettbewerbs. Spielwiederholungen dieser Art werfen kein gutes Licht auf unseren Sport, den wir gemeinsam professionell weiterentwickeln wollen“, so Finke weiter.

Der TuS Ferndorf blickt nun nach vorne und konzentriert sich auf die sportlichen Aufgaben der kommenden Wochen. 

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