Dauerkarten
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen “Dauerkarten” (fortan: „AGB“) gelten für den Erwerb und/oder die Verwendung von Dauerkarten (fortan “Dauerkarte”) für Veranstaltungen in der von der TuS Ferndorf Handball GmbH(fortan: „TuS“) genutzten Sporthalle Stählerwiese, Am Park, 572233 Kreuztal.
2. Preise, Kategorien, Bestellung, Vertragsschluss
- Die Höhe der Dauerkartenpreise ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste des TuS. Die angebotenen und bestellbaren Dauerkarten ergeben sich aus dem jeweilig aktuellen Bestellformular sowie dem Sitzplan der Sporthalle.
- Der TuS behält sich als Veranstalter vor Ermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen, insbesondere gegenüber Schwerbehinderten und/oder Jugendlichen unter 18 Jahren, zu gewähren. Voraussetzung für die Gewährung von Ermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen ist jeweils, dass der Erwerber dem TuS einen gültigen amtlichen Ausweis und/oder eine Bescheinigung vor dem Erwerb vorlegt bzw. nachweist, aus welcher der Grund der Ermäßigung hervorgeht.
3. Zahlung, Bestellabwicklung
- Zahlungen können gegen Vorauskasse, z.B. Bargeld, erfolgen. In diesen Fällen erhält der Besteller seine Dauerkarten vor Ort.
- Des Weiteren kann der Besteller dem TuS auch ein Mandat zur SEPA-Lastschrift erteilen. In diesen Fällen erhält der Besteller nach erfolgreichem Lastschrifteinzug seine Dauerkarte(n) in der Geschäftsstelle, per Post übersandt oder per Bote überbracht.
- Der Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – der Kontoinhaber hat sicherzustellen, dass der Lastschrifteinzug erfolgreich durchgeführt werden kann. Sollte eine Rückbuchung zu Lasten des TuS erfolgen, kommt der Besteller in Verzug und erhält eine Mahnung. Der Besteller ist verpflichtet, die dem TuS entstandenen Kosten (z.B. Versandkosten, Bankgebühren bei Rücklastschriften) und Mahngebühren in banküblicher Höhe zu erstatten. Der TuS ist berechtigt, bis zum vollständigen Zahlungsausgleich die jeweilige(n) Dauerkarte(n) zu sperren.
4. Versand, Übergabe, Reklamationen
- Der Versand der Dauerkarten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers, es sei denn, dem TuS oder der von ihm beauftragten Person fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last. Die Auswahl des Versandunternehmens liegt im freien Ermessen des TuS.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Dauerkarte(n) nach Zugang oder Übergabe auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Platznummer und Art des Dauerkartenpakets zu überprüfen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der TuS dem Besteller kostenfrei (eine) neue Dauerkarte(n) aus.
5. Nutzungsrechte
- Der Besteller erhält das Recht zur Nutzung des auf der jeweiligen Dauerkarte ausgewiesenen Sitzplatzes/Stehplatzes für die LIGA-Heimspiele der 1. Mannschaft des TuS.
- Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig.
6. Rücknahme, Verlust, Erstattung
- Ein Umtausch des und/oder der Dauerkarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Verlust wird nur in begründeten Fällen, die der Besteller nachzuweisen hat.
- Wird eine und/oder mehrere Veranstaltung(en) des jeweiligen bestellten Dauerkartenpaketes infolge eines Verschuldens des TuS abgesagt, so erhält der Erwerber den Kaufpreis anteilig bezogen auf die abgesagte Veranstaltung zurück.
- Der Veranstalter behält sich eine Verlegung vor. In diesem Fall behalten die Dauerkarte(n) ihre Gültigkeit. Eine Rücknahme des und/oder der Dauerkarte(n) oder eine anteilige Erstattung des Kaufpreises ist bei Verlegung ausgeschlossen..
- Da die Veranstaltungen in der Halle Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung sind und zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden, besteht das zweiwöchige Widerrufsrecht für Verbraucher nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge nicht (vgl. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Tickets. Jede Ticket-Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.
- Spiele, die ein Dauerkartenkunde im Rahmen des jeweiligen Dauerkartenvertrages nicht besucht oder für die sich der Club sportlich nicht qualifiziert, werden nicht erstattet.
- Der TuS leistet keine Gewähr für die Einhaltung veröffentlichter Spielpläne. Termine, Anfangszeiten und mögliche Spielverlegungen sind den Medien zu entnehmen.
- Spielverlegungen und –abbrüche führen weder zur Rückerstattung von Eintrittsgeldern noch zum Ersatz eines weitergehenden finanziellen Schadens. Ein Rückgaberecht für den Fall der Terminverlegung einer Sportveranstaltung besteht nicht zugunsten von Dauerkarteninhabern.
- Ein Anspruch auf eine Rückerstattung von Eintrittsgeldern, noch zum Ersatz eines weitergehenden finanziellen Schadens, besteht grundsätzlich nicht bei einer durch einen Handballverband, insbesondere infolge von Zuschauerfehlverhalten, verhängten Platzsperre und/oder einem teilweisen oder vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“), z.B. zum Gesundheitsschutz im Pandemiefall, oder Ausschluss des TuS aus einem Wettbewerb, sofern den TuS hieran kein Verschulden trifft.
7. Hallenordnung
- Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt dem Verein sowie dem jeweiligen Hallenbetreiber jederzeit überlassen.
- Der Kunde erklärt sich durch den Besuch der Veranstaltung mit der Hallenordnung einverstanden. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Vereines, des Sicherheitspersonals und der Hallenleitung Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist angehalten, mit Polizei, Verein, Sicherheitspersonal und Hallenleitung bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden.
- Sollten zur Abwehr von Gefahren, z. B. zum Gesundheitsschutz im Pandemiefall, Anordnungen der zuständigen Behörden erfolgen oder mit den Behörden abgestimmte Sicherheitskonzepte zum Einsatz kommen, so ist den darin aufgeführten Regelungen und Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch Folge zu leisten
- Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht in die Spielstätte mitgebracht werden. Der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen.
- Das Äußern oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen ist verboten.
- Das Betreten des Spielfeldes ist untersagt. Seite 2/3
- Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können der Halle verwiesen werden.
- Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des Vereines nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über das Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Vereines nicht in die Spielstätte mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vereins.
- Der nicht-genehmigte Verkauf oder die Verteilung von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln auf dem Gelände der Veranstaltungsstätte oder in der Halle ist ohne vorherige Absprache mit dem Verein untersagt.
- Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann der Verein die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Verein das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Hallenverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
8. Haftung
Der Aufenthalt an oder in der Sporthalle erfolgt auf eigene Gefahr. Der TuS, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
9. Datenschutz
Sämtliche vom Erwerber übermittelten personenbezogenen Daten werden vom TuS unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EUDSGVO), erhoben, verarbeitet und genutzt.
10. Schlussbestimmungen
- Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Erwerber des Tickets sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
- Sind beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Kreuztal.
- Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechend ist bei einer etwaig fehlenden vertraglichen Regelung zu verfahren.
Stand: Juli 2020